Im einhundertundzweiten Jahr des handlungsunfähigen deutschen Staatswesens haben die wenigsten Menschen eine leise Vorstellung davon, was ein wahrhaftiger Staat eigentlich ist. In der vierten Generation kennen sie nur eine Verwaltung, die in fremden Händen liegt, die das Wort Wohlfahrt nicht kennt und die jenseits jeglicher staatlicher Verantwortlichkeit allein die Interessen weniger und obendrein nicht zum deutschen Volke gehörender Subjekte und Korporationen bedient. Dieses verderbliche und tatsächlich verbrecherische Treiben wird den Deutschen tagtäglich als Regierungstätigkeit eines Staates suggeriert.
Um wieder ins Bewußtsein zu bringen, wie sich zunächst der preußische Staat und dann ab 1871 auch der deutsche Gesamtstaat selbst definierte, soll ein kurzer Blick in das Staatsrecht der Preußischen Monarchie getätigt werden. Dort lesen wir von Dr. Ludwig Rönne über die Bezirksregierungen in Preußen folgendes:
Den Regierungen obliegt die Verpflichtung, das landesherrliche Interesse, das Beste des Staates und das Gesamtwohl der Untertanen bei der übertragenen Verwaltung überall gehörig wahrzunehmen. Sie müssen bedacht sein, nicht allein allem vorzubeugen und alles zu entfernen, was dem Staate und seinen Bürgern Gefahr oder Nachteil bringen kann, sondern auch das Gemeinwohl zu befördern und zu erhöhen. Sie müssen hierbei aber auch stets das Wohl des Einzelnen nach Recht und Billigkeit beachten.
Es muss daher bei allen ihren Ansichten, Vorschlägen und Maßregeln der Grundsatz leitend sein, niemandem in dem Genuss seines Eigentums, seiner bürgerlichen Gerechtsame und Freiheit, solange er in den gesetzlichen Grenzen bleibt, weiter einzuschränken, als es zur Beförderung des allgemeinen Wohls nötig ist; einem jeden innerhalb der gesetzlichen Schranken die möglichst freie Entwicklung und Anwendung seiner Anlagen, Fähigkeiten und Kräfte in moralischer sowohl als physischer Hinsicht zu gestatten und alle dagegen obwaltenden Hindernisse baldmöglichst auf eine legale Weise hinwegzuräumen.
Diese Amtsführung ist den Bezirksregierungen mit Instruktion vom 23. Oktober 1817 in den allgemeinen Vorschriften über die Prinzipien der Verwaltung und den Geist ihrer Verwaltung erteilt worden, die sich fast wörtlich in der Instruktion vom 26. Dezember 1808 finden. Sie gehören mit zu den erhabendsten Denkmälern des edlen Geistes, welche die weise Reformgesetzgebung jener Zeit der Wiedererhebung des Staates durchdrang; in ihnen ist zugleich der große historische Zusammenhang mit der staatsmännischen Arbeit, durch welche Friedrich Wilhelm I. die preußische Verwaltung schuf und ihre Eigenart feststellte, gewahrt.
Der Geist des allgemeinen Wohls Hardenbergs, den er selbst mit den nüchternen Worten „salus publica suprema lex esto“ faßte, leuchtet seit 1806 als hellster Stern des preußischen Staatsgedankens; er beseelte nicht allein die Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat im Jahr 1850, sondern darüber legte er das Fundament der Reichsverfassung Bismarcks und fand seinen Platz in der Präambel als Staatszweck des Deutschen Reiches: „Schutz des Bundesgebietes und des innerhalb desselben geltenden Rechts sowie zur Pflege der Wohlfahrt des deutschen Volkes“.
Daraus erwuchs eine Verwaltung des Reichs, der es nicht allein zur Aufgabe gemacht wurde, Gesetze zu vollziehen, sondern in ihrem Rahmen fürsorglich tätig zu sein: Das allgemeine Wohl ist das höchste Gesetz. Diese Reichsgesetze besitzen auch heute noch ihre Gültigkeit. Allein weder die Preußen noch die Deutschen können sich an den fürsorglich Staat, den ihre Vorväter ihnen schufen, nicht mehr erinnern: Das Deutsche Reich, ein wahrhaft reiches Erbe. Die Deutschen brauchen es nur wieder geltend machen.
Ach, wenn die Menschen nur wüßten, wie sehr ihnen Preußen eigentlich fehlt… Es lebe unser König Georg Friedrich, der legitime deutsche Kaiser!
Ein sehr guter und wichtiger Artikel!
Die allermeisten Menschen haben („Dank“der erfolgreichen Umerziehung und Volksverdummung der vergangenen Jahrzehnte) überhaupt keine Vorstellung, was das Kaiserreich war und was es bedeutet:-)
Die meisten schauderts, wenn sie zum ersten Mal darauf angesprochen werden und sie stellen sich säbelschwingende Reiter mit Pickelhaube vor, die um die Ecke kommen und über die Plätze und durch die Wälder und Felder preschen..
Kaum jemand weiß, was für ein perfektes Staatswesen das Kaiserreich war, ein Staatswesen tatsächlich zum WOHLE des VOLKES- und nicht der herrschenden Eliten!!
Meine Erfahrung:
Wenn man ihnen über diese positiven Aspekte berichtet, über die geringe Steuerlast, über die Krankenversorgung, über die Rentenstruktur, über diese den Menschen persönlich sooo nahen staatstragenden Grundsätze, dann steigt ihr Interesse an Kaiserreich sprunghaft!!:-)
Und dann sind sie plötzlich auch offen für“Rechtliches“ wie für Tatsache des immer noch existenten, belagerten und daher“ruhenden“ Kaiserreiches..
Sie kommen aus dem Staunen dann nicht mehr raus. und zeigen Interesse..
“ Geöffnet“ würde ihr zugeschütteter Geist
ganz offensichtlich durch eine positive Nachricht, die Angenehmes in ihnen auslöste..Psychologisch sehr einfach nachzuvollziehen..
Wir brauchen immer und immer wieder solche Artikel, die die für“ normale Menschen“äußerst bedeutsamen Aspekte der Volkswohlfahrt ins Bewusstsein rücken..
Ich habe den Artikel heute 26 Mal verbreitet.
Danke an den Verfasser und beste Grüße
Monika Breitbach
Das finde ich alles sehr schön und toll-aber wir werden das nur erlangen ,wenn wir uns endlich zusammen schließen und uns berfreien von den illegalen Besatzern und der illegalen Berliner Regierung das kann man alles auf friedlichen Wege schaffen-aber im Netz werde ich nicht sagen wie-ein Patriot.
Das wie kann keine Frage sein: Im Rahmen gültiger Gesetze. Für Preußen heißt das „Mit Gott für König und Vaterland“ und für Deutsche „Mit Gott für Kaiser und Reich“.
Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie allgemein gültiges Gesetz wird.
So oder so ähnlich hat es Kant formuliert. So ist das Denken und das Handeln eines aufrechten Menschen, eine preußische Tugend, möchte ich wohl meinen.
kleine Bemerkung am Rand, Gültig machen, wäre der richtige Ausdruck, nicht Geltend……..
ansonsten meinen Dank für diese Seite, ein Fundus über unsere Vergangenheit die leider viel zu wenig bekannt ist.
Gültig wurde es mit Bekanntmachung zB im Reichsgesetzblatt gemacht. Deshalb kann und muss es schlicht und ergreifend nur wieder geltend gemacht werden. Geltendes Recht ist immer jenes, welches mit Gewalt durchgesetzt wird. Im Falle des gültigen Rechts nennt man diese Gewalt Staatsgewalt – sie verschafft gültigem Recht die Geltung.