Die Pflichten der Reichsangehörigen. Die Reichsangehörigen haben gegen das Reich dieselben Pflichten, welche in jedem Staate den Staatsangehörigen obliegen, nämlich zum verfassungsmäßigen Gehorsam und zur Treue. 1. Die Gehorsamspflicht. Das Wesen der Zugehörigkeit zu einem staatlichen Organismus besteht in der Unterthanenschaft, d.h. in der Unterwerfung unter die obrigkeitliche Herrschermacht. Der…